„Ich pflege meine Mutter, und niemand hat mir gesagt, was mir eigentlich zusteht.“ Diesen Satz lese ich in Pflege-Foren so oft, dass ich aufgehört habe, ihn zu zählen. Und meistens kommt er von Frauen, die selbst längst im Ruhestand sind, Mitte 60, Ende 60, und plötzlich eine 85-jährige Mutter versorgen. Der VdK hat dazu Zahlen erhoben: Ein großer Teil der pflegenden Angehörigen kennt die eigenen Ansprüche nicht oder nur bruchstückhaft.
Dabei steht dir als pflegende Person deutlich mehr zu, als du wahrscheinlich denkst. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Rentenpunkte, kostenlose Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den Wohnungsumbau. Die Leistungen sind da, aber sie verteilen sich auf ein Dutzend verschiedene Paragraphen, und niemand fasst das verständlich an einem Ort zusammen.
Also mache ich das jetzt.
Welche finanziellen Leistungen stehen pflegenden Angehörigen zu?
Fangen wir mit dem Geld an, weil das die meisten als Erstes wissen wollen. Die wichtigste Leistung ist das Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt es monatlich an deine Mutter, und die gibt es in der Regel an dich weiter. Das ist als Anerkennung für deinen Einsatz gedacht. Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
Pflegegeld 2026:
– Pflegegrad 2: 347 Euro im Monat
– Pflegegrad 3: 599 Euro im Monat
– Pflegegrad 4: 800 Euro im Monat
– Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge haben sich 2026 nicht verändert, die letzte Erhöhung kam Anfang 2025 mit 4,5 Prozent. Die nächste Anpassung ist erst für 2028 geplant.
Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen übrigens auch kombinieren, wenn zum Beispiel zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst kommt. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, aber es bleibt immer ein Teil übrig. Die Pflegekasse rechnet das aus, das musst du nicht selbst machen.
Falls du noch keinen Pflegegrad hast oder das Gefühl, dass der aktuelle zu niedrig ist: Anbieter wie Familiara* begleiten dich kostenlos durch den Antragsprozess und helfen auch beim Widerspruch.
Was bringt der Entlastungsbetrag?
Neben dem Pflegegeld gibt es den Entlastungsbetrag – 131 Euro im Monat, für alle Pflegegrade einschließlich Pflegegrad 1. Das Geld ist zweckgebunden: Du kannst damit eine Haushaltshilfe bezahlen, Betreuungsangebote nutzen oder Eigenanteile für die Tages- und Nachtpflege abdecken.
Was mich als Gerontologin dabei am meisten beschäftigt: Laut Techniker Krankenkasse nutzt nur etwa jeder Zweite diesen Betrag. Der Rest lässt ihn verfallen. Über 1.500 Euro im Jahr, einfach weg. Und gerade wenn du selbst nicht mehr die Jüngste bist und den Haushalt für zwei schmeißen musst, sind drei bis fünf Stunden Haushaltshilfe im Monat eine echte Erleichterung.
Wer den Entlastungsbetrag 2025 nicht genutzt hat, kann ihn noch bis Ende Juni 2026 abrechnen. Danach ist er verloren. Wie genau du ihn bekommst, steht in meinem ausführlichen Beitrag dazu.
Wie funktioniert der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege?
Seit Juli 2025 gibt es den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag. Der fasst Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einen Topf von 3.539 Euro im Jahr zusammen. Früher musste man umständlich zwischen den beiden Töpfen hin- und herrechnen. Zum Glück ist das jetzt vorbei.
Das Geld ist dafür da, dass du als pflegende Person auch mal ausfallen darfst. Urlaub, Krankheit, einfach mal eine Woche Pause. In dieser Zeit übernimmt jemand anderes die Pflege, und die Pflegekasse zahlt. Du kannst das Budget frei aufteilen: stundenweise Vertretung zu Hause, tageweise Betreuung oder eine komplette Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
Was sich 2026 geändert hat: Die Vorpflegezeit von sechs Monaten ist weggefallen. Du kannst Verhinderungspflege jetzt sofort nutzen, ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2. Außerdem ist die Dauer auf bis zu acht Wochen im Jahr gestiegen.
Einziger Haken: Der Gemeinsame Jahresbetrag gilt erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 hast du keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Und falls du jetzt denkst „Ich kann meine Mutter doch nicht einfach alleine lassen“: Doch, kannst du. Genau dafür ist die Verhinderungspflege da. Du brauchst Pausen, und deine Mutter ist in der Zeit versorgt. Ich höre in Gesprächen immer wieder, dass sich pflegende Angehörige erst nach der ersten Außeit eingestehen, wie erschöpft sie eigentlich waren.
Bekommst du Rentenpunkte für die Pflege?
Das ist der Punkt, den die meisten gar nicht kennen. Wenn du jemanden mit Pflegegrad 2 oder höher pflegst, zahlt die Pflegekasse Beiträge in deine gesetzliche Rentenversicherung ein. Dafür musst du mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage, und darfst daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Bei Pflegegrad 3 sammelst du etwa 0,4 Rentenpunkte im Jahr, das sind rund 15 Euro mehr Rente pro Monat, lebenslang. Bei Pflegegrad 5 können es bis zu 0,9 Rentenpunkte sein. Fünf Jahre Pflege bei Pflegegrad 3 bringen dir also etwa 75 Euro zusätzliche Monatsrente.
Jetzt denkst du vielleicht: „Ich bin doch längst in Rente, bringt mir das überhaupt was?“ Die Antwort: ja. Auch wenn du bereits Rente beziehst, kannst du weiter Rentenpunkte sammeln. Dafür musst du über die sogenannte Flexirente nur 99,99 Prozent statt 100 Prozent deiner Rente beziehen. Das ist ein kleiner Trick, über den erstaunlich wenig geredet wird.
Aber bitte beachte: Das passiert nicht automatisch. Du musst bei der Pflegekasse deiner Mutter einen Fragebogen einreichen. Ohne diesen Fragebogen gibt es keine Rentenpunkte. Und rückwirkend geht das auch nicht. Also kümmere dich am besten sofort darum.
Was ist mit Freistellung vom Job?
Falls du noch berufstätig bist – und manche pflegen eben parallel zu den letzten Berufsjahren – gibt es mehrere Möglichkeiten, Arbeit und Pflege unter einen Hut zu bekommen.
Im Akutfall: Wenn die Pflegesituation plötzlich auftritt, kannst du bis zu zehn Arbeitstage fehlen. Dafür gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, das sind etwa 90 Prozent deines Nettolohns. Seit 2024 gilt das jährlich, nicht nur einmalig.
Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Freistellung in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Unbezahlt, aber mit Kündigungsschutz.
Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Du arbeitest mindestens 15 Stunden pro Woche weiter und kannst ein zinsloses Darlehen beim Staat beantragen.
Beides lässt sich kombinieren, zusammen maximal 24 Monate. Für beide gilt Kündigungsschutz ab Ankündigung.
Was zahlt die Pflegekasse außerdem?
Es gibt noch ein paar Leistungen, die im Pflegealltag einen echten Unterschied machen, über die aber selten jemand spricht:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Produkte. Ab Pflegegrad 1, kommt als monatliche Pflegebox nach Hause. Wie du die Pflegehilfsmittel beantragst, ist in wenigen Minuten erledigt. Anbieter wie Pflegehase* oder Satiata Med* übernehmen den Antrag und liefern monatlich. Worauf du bei der Zusammenstellung achten solltest, steht in meinem Beitrag zum Pflegebox-Inhalt.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten. Türverbreiterung, Rampen, ebenerdige Dusche. Gilt ab Pflegegrad 1. Den kompletten Überblick dazu findest du in meinem Beitrag zum barrierefreien Bad.
Kostenlose Pflegekurse: Die Pflegekasse muss dir Schulungen anbieten, die dich auf die Pflege vorbereiten. Paragraph 45 SGB XI. Die gibt es als Gruppenkurse oder als individuelle Schulung bei dir zu Hause. Kostenlos.
Kostenlose Pflegeberatung: Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI. Die hilft dir, den Überblick über alle Leistungen zu bekommen und einen Pflegeplan aufzustellen. Am besten direkt bei der Pflegekasse anfragen.
Wie holst du dir alle Leistungen, die dir zustehen?
Wenn du das hier liest und merkst, dass du Leistungen liegen lässt: Du bist damit nicht allein. Die meisten pflegenden Angehörigen nutzen nur einen Bruchteil dessen, was ihnen zusteht. Das System ist einfach so unübersichtlich, dass man irgendwann aufgibt.
Mein Vorschlag: Ruf als Erstes bei der Pflegekasse an und frag nach einer Pflegeberatung. Das ist kostenlos und dein Recht. In dem Gespräch kannst du klären, welche Leistungen du aktüll nicht nutzt.
Danach kommen die drei Dinge, die sofort Geld bringen: Pflegegeld (falls noch nicht beantragt), den Entlastungsbetrag nutzen und eine kostenlose Pflegebox bestellen.
Und dann reichst du den Rentenversicherungs-Fragebogen ein. Das dauert zehn Minuten. Auch wenn du schon in Rente bist, lohnt sich das über die Flexirente.
Rechnet man alles zusammen, stehen pflegenden Angehörigen ab Pflegegrad 2 über 5.600 Euro im Jahr zu: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag und Pflegehilfsmittel. Dazu kommen Rentenpunkte und je nach Situation Freistellungsrechte. Das ist deutlich mehr, als die meisten ahnen.
Und falls du gerade denkst „Das hätte mir mal jemand früher sagen sollen“: Ja. Genau deshalb steht das hier.
Genieß dein Leben. Du hast nur eins.
Marlis


