Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, die fast niemand nutzt

In Pflege-Foren lese ich einen Satz so oft, dass er sich eingebrannt hat: „Ich habe mich jahrelang auf den Ruhestand gefreut, und jetzt pflege ich meine Mutter.“ Dahinter steckt meistens kein Selbstmitleid, sondern echte Erschöpfung. Und oft auch das Gefühl, dass man sich Hilfe eigentlich nicht leisten kann oder nicht verdient hat.

Dabei gibt es seit Jahren einen monatlichen Entlastungsbetrag von der Pflegekasse, der genau dafür gedacht ist: dass du dir als pflegende Person Unterstützung holen kannst. 131 Euro im Monat, für jeden Pflegegrad, ohne Zuzahlung. Und trotzdem nutzt laut Techniker Krankenkasse nur etwa jeder Zweite dieses Geld. Der VdK kommt in eigenen Erhebungen sogar auf noch höhere Zahlen. Der Rest lässt es verfallen. Einfach so.

Warum das so ist und wie du das ändern kannst, darum geht es hier.


Was ist der Entlastungsbetrag – und wer bekommt ihn?

Der Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse. Seit Januar 2025 liegt er bei 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Vorher waren es 125 Euro, die Erhöhung kam mit der Pflegereform. Auch 2026 bleibt der Entlastungsbetrag bei 131 Euro, eine weitere Anpassung ist bisher nicht angekündigt.

Anspruch hat jeder, der einen Pflegegrad hat (1 bis 5) und zu Hause gepflegt wird. Ob in der eigenen Wohnung, bei den Kindern oder im betreuten Wohnen, das spielt keine Rolle. Nur wer vollstationär im Pflegeheim lebt, bekommt ihn nicht.

Was viele überrascht: Auch mit Pflegegrad 1 hast du Anspruch. Gerade da ist der Entlastungsbetrag sogar besonders wichtig, weil Pflegegeld und Verhinderungspflege erst ab Pflegegrad 2 greifen. Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 quasi die einzige regelmässige Leistung neben den Pflegehilfsmitteln.

Falls du noch keinen Pflegegrad hast oder das Gefühl, dass der aktülle zu niedrig eingestuft ist: Anbieter wie Familiara begleiten dich kostenlos durch den Antragsprozess und helfen auch beim Widerspruch, falls der Bescheid nicht passt.


Wofür kannst du den Entlastungsbetrag nutzen?

Das Geld ist zweckgebunden. Du kannst es nicht einfach abheben und frei ausgeben wie das Pflegegeld. Aber der Spielraum ist grösser, als die meisten denken.

Konkret kannst du den Entlastungsbetrag nutzen für:

Haushaltshilfe – jemand der einkauft, putzt oder kocht
Betreuungsangebote – Alltagsbegleitung, Spaziergänge, Gedächtnistraining
Tages- und Nachtpflege – die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung
Kurzzeitpflege – ebenfalls für die Eigenanteile
Ambulante Pflegedienste – bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nur für Betreuung und Haushalt, nicht für Körperpflege

Was bekommst du dafür im echten Leben? Eine Haushaltshilfe kostet je nach Region zwischen 25 und 40 Euro die Stunde. Das sind also drei bis fünf Stunden im Monat. Das klingt erstmal wenig, oder? Aber ein Nachmittag, an dem jemand anderes den Haushalt macht, während du einfach mal rausgehst…das ist mehr wert, als es auf dem Papier außieht.


Warum nutzen so viele den Entlastungsbetrag nicht?

Das ist die Frage, die mich als Gerontologin am meisten beschäftigt. Die Leistung existiert, der Anspruch ist klar, und trotzdem lassen Millionen Menschen das Geld verfallen.

Ein Grund ist simpel: Viele wissen nicht, dass es den Entlastungsbetrag gibt. Das Pflege-System ist so komplex, dass selbst Menschen, die seit Jahren pflegen, nicht alle Leistungen kennen. Die Pflegekasse schickt zwar Bescheide, aber…naja, wer hat nach dem dritten Formular noch die Energie, das Kleingedruckte zu lesen?

Dann die Abrechnung. Du musst die Leistung nicht beantragen, aber du musst sie vorstrecken und dann mit der Kasse abrechnen. Oder du findest einen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Das klingt machbar, und das ist es auch. Aber wenn du ohnehin schon am Limit bist, fällt selbst dieser Schritt schwer.

Und dann ist da noch der Grund, über den niemand spricht: Schuldgefühle. In Foren lese ich immer wieder Sätze wie „Meine Mutter braucht mich, und ich soll mir eine Haushaltshilfe gönnen?“ Das sitzt tief. Was ich aus der Forschung weiß: Wer sich selbst vergisst, pflegt nicht besser, sondern wird früher selbst zum Pflegefall. Sich Hilfe zu holen ist kein Luxus. Es ist Selbstschutz.


Wie kommst du an den Entlastungsbetrag?

Das ist einfacher als du denkst. Den Entlastungsbetrag extra beantragen brauchst du nicht, der Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.

In der Praxis läuft es so: Du suchst dir einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter, also eine Haushaltshilfe, einen Betreuungsdienst oder eine Tagespflege. Du nimmst die Leistung in Anspruch, bekommst eine Rechnung, reichst sie bei der Pflegekasse ein. Fertig. Die Kasse erstattet bis zu 131 Euro im Monat. Manche Anbieter rechnen auch direkt mit der Kasse ab, dann musst du gar nichts vorstrecken. Am besten rufst du vorher bei deiner Pflegekasse an und fragst, welche Anbieter in deiner Region anerkannt sind.

Übrigens: Wenn du bereits Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehst, also die monatliche Pflegebox mit Handschuhen und Desinfektionsmittel, dann ist der Entlastungsbetrag ein separater Topf. Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel und die 131 Euro Entlastungsbetrag laufen nebeneinander, du musst dich nicht entscheiden.


Was passiert, wenn du den Entlastungsbetrag nicht nutzt?

Das Geld verfällt nicht sofort, aber es verfällt. Du kannst nicht genutzte Beträge ins nächste Jahr übertragen, allerdings nur bis zum 30. Juni. Was du 2025 nicht ausgegeben hast, kannst du also bis Ende Juni 2026 noch abrechnen. Danach? Weg.

Ansparen über mehrere Jahre geht nicht. Und außahlen lassen kannst du dir den Betrag auch nicht, genauso wenig wie bei den Pflegehilfsmitteln. Das Geld ist zweckgebunden, Punkt.

Was das in der Summe bedeutet: Wer den Entlastungsbetrag zwei Jahre lang nicht nutzt, lässt über 3.000 Euro liegen. Geld, das die Pflegekasse für genau diese Situation vorgesehen hat. In Foren liest man öfter den Kommentar: „Hätte mir das mal jemand früher gesagt.“ Ja. Genau deshalb schreibe ich das hier.


Reicht der Entlastungsbetrag überhaupt?

Nein. Wenn du ehrlich bist: Drei bis fünf Stunden Haushaltshilfe im Monat lösen nicht das Problem, dass du rund um die Uhr erreichbar sein musst.

Aber der Entlastungsbetrag ist auch nicht die einzige Leistung, die dir zusteht. Seit Juli 2025 gibt es den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag, der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einen Topf von 3.539 Euro im Jahr zusammenfasst. Ab Pflegegrad 2 kannst du damit zum Beispiel eine Vertretung organisieren, wenn du selbst mal eine Woche Urlaub brauchst. Oder krank wirst. Oder einfach nicht mehr kannst.

Rechnet man alles zusammen, stehen pflegenden Angehörigen ab Pflegegrad 2 der Entlastungsbetrag (1.572 Euro/Jahr), der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro/Jahr) und die Pflegehilfsmittel (504 Euro/Jahr) zur Verfügung. Über 5.600 Euro im Jahr. Kein Vermögen, aber deutlich mehr als die meisten nutzen.

Mein Tipp, wenn du gerade erst anfängst, dich damit zu beschäftigen: Fang mit dem Entlastungsbetrag an. Ruf bei deiner Pflegekasse an, frag nach anerkannten Anbietern in deiner Nähe, und probier es einen Monat aus. Du kannst jederzeit wieder aufhören. Aber die meisten, die einmal angefangen haben, fragen sich vor allem eins: Warum nicht früher?


Und falls du manchmal denkst, dass du dir diese Hilfe nicht verdient hast: Doch, hast du. Du pflegst einen Menschen, den du liebst. Und du brauchst Pausen. Das eine schließt das andere nicht aus.

Genieß dein Leben. Du hast nur eins.

Marlis

Wer schreibt hier?

Ich bin Marlis Schorcht und ich schreibe hier über das, was viele lieber verdrängen: dass wir älter werden. Nicht irgendwann, sondern jetzt, jeden Tag.

Warum ich das tue:
Weil Altern keine Krankheit ist, die man bekämpfen muss, sondern eine Lebensphase, die man gestalten kann. Bewusst, selbstbestimmt, ohne Angst.

Auf Leben-und-Altern.de schreibe ich über das Leben nach der Arbeit, über Sinn, Gesundheit, Beziehungen, Einsamkeit und Geld. Über die 20 Jahre, über die kaum jemand spricht und darüber, wie man sie mit mehr Lebensqualität, Klarheit und Gelassenheit erleben kann.

Schreib mir gern:
Wenn du Gedanken, Fragen oder Herausforderungen zum Thema hast. Oder wenn du etwas erlebt hast, das anderen Mut machen könnte, etwas, das dich verändert oder weitergebracht hat.

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Marlis Schorcht sitzt am Schreibtisch und lächelt in die Kamera
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